Leistungen

Homöopathie

(gr.: homoiopathés = in ähnlichem Zustand, ähnlich empfindend und páthos = Schmerz, Leid)

Die Prinzipien der Homöopathie
Zum besseren Verständinis dieses Heilverfahrens werden in den folgenden Absätzen die grundlegenden Prinzipien der Homöopathie erläutert.

Mirjam Stark - Leistungen: Homöopathie

Das Ähnlichkeitsprinzip
Die Homöopathie ist ein Heilverfahren, welches Substanzen verwendet, die bei gesunden Personen ähnliche Krankheitssymptome hervorrufen können, wie die Krankheiten, gegen die sie angewandt werden.

Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) hat dieses Prinzip, von dem schon Hippokrates und Paracelsus gesprochen haben, als erster konsequent erforscht und angewandt.

Die homöopathische Arzneimittelprüfung
Um festzustellen, was ein homöopathisches Arzneimittel wie z. B. Arnika, Arsen, Bryonia oder Sulfur bewirken kann, wird die Substanz von gesunden Menschen eingenommen. Während dieser sogenannten Arzneimittelprüfung wird notiert, welche körperlichen und psychischen Symptome sich durch die Einnahme zeigen. Erscheinen bei mehreren dieser prüfenden Personen gleichartige Symptome, beispielsweise ein stechender Schmerz bei geringster Bewegung, so gilt das als ein charakteristisches Symptom für diese Arzneimittel.

Bei Erkrankten, die beispielsweise über derartige Schmerzen klagen,  kann dann das Mittel gewählt werden, welches dieses Symptom bei gesunden Menschen hervorgerufen hat.

Zusätzlich fließen sowohl klinische Erfahrungen als auch der Kenntnisstand der Toxikologie in das Wissen über ein Arzneimittel ein.

Verdünnung und Potenzierung
Da auch giftige Substanzen (Bsp.: Arsen) geprüft wurden, ging Samuel Hahnemann seinerzeit dazu über, die Arzneien immer weiter zu verdünnen, um die Gesundheit der Prüfer nicht zu gefährden. Zusätzlich „potenzierte“ er die Substanz mittels Verreiben oder Verschütteln.

Hahnemann schrieb: „[…] daß die Arzneisubstanzen in ihrem rohen Zustande, wenn sie zur Prüfung ihrer eigenthümlichen Wirkungen von der Versuchs-Person eingenommen worden, lange nicht so den vollen Reichthum der in ihnen verborgen liegenden Kräfte äußern, als wenn sie in hohen Verdünnungen durch gehöriges Reiben und Schütteln potenzirt zu dieser Absicht eingenommen worden; […]“ – § 128 Organon 6. Auflage

Verordnung von homöopathischen Einzelmitteln
Entsprechend den Erkenntnissen der Arzneimittelprüfung erfolgt die Behandlung ausschließlich mit Einzelmitteln, deren Symptomatik aus der Prüfung genau bekannt sind. Zwar kann nicht jede Erkrankung mit nur einem Mittel therapiert werden, aber man gibt zunächst nur ein Mittel und stellt ggf. je nach Krankheitsverlauf auf ein anderes Mittel um. Sogenannte Komplexmittel, welche mehrere Mittel vermischen, sind nicht nach den Prinzipien der homöopathischen Arzneimittelprüfung erforscht und werden daher in der klassischen Homöopathie auch nicht verwendet.

Indiviuelle Verschreibung
Bei einer Erkrankung werden die individuellen körperlichen und psychischen Symptome des Patienten, die sich während der Entstehung und des Verlaufs der Erkrankung zeigen, erfragt.

Auch bei gleicher Diagnose kann sich das Symptombild bei zwei Menschen unterschiedlich darstellen. Weil in der Homöopathie jeweils das Mittel verschrieben wird, das am besten zu den individuellen Symptomen passt, ist es daher möglich, dass die beiden Erkrankten unterschiedliche Mittel erhalten.

Anamnese
Um das passende Mittel für die erkrankte Person zu finden, bedarf es einer sorgfältigen Anamnese, das heißt, alle für das Verständnis der Erkrankung relevanten Einzelheiten werden notiert. Dazu gehören auch die jeweiligen Empfindungen und sogenannten Modalitäten, d. h. jene Umstände, z. B. Wärme oder Druck, die die Beschwerden verschlechtern oder verbessern, sowie sonstige Begleiterscheinungen. Insbesondere bei chronischen Erkrankungen bedarf es auch einer Abfrage der Krankheitsgeschichte. Unter Umständen sind im Vorfeld noch weitere schulmedizinische Untersuchungen vonnöten.

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